Du willst Mitglied werden? Hier findest du alle Vorbedingungen für eine Mitgliedschaft und Wege beizutreten.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied zu werden?

  • Ich bin ArbeiterIn. Gemeint sind alle Erwerbstätigen, Erwerbslosen, Lohnabhängigen, (Schein-)Selbstän­digen, Auszubildenden und RentnerInnen.
  • Ich bin kein/e ArbeitgeberIn oder leitende/r AngestellteR mit der Möglichkeit, andere Menschen einzustellen oder zu entlassen (siehe BetrVG § 5. (2) 1. und 2. sowie (3) 1. und 2.).
  • Ich übe keine Tätigkeiten aus, die im Widerspruch zu den Zwecken und Zielen der FAU stehen.
  • Ich unterstütze die Grundsätze der FAU und werde mich ihren Strukturen/Beschlüssen entsprechend verhalten.

Wie kann ich mich bei euch anmelden?

  • Du kannst dir das Antragsformular hier herunterladen, es ausdrucken und uns an faum-kasse@fau.org schicken oder mitbringen.
  • Du kannst einfach das Formular auf dieser Seite ausfüllen und via ‚Submit‘ abschicken
  • Du könntest bei unseren öffentlichen Veranstaltungen vorbeischauen und vor Ort einen Antrag ausfüllen. Wir haben immer welche vor Ort. 🙂
Mitgliedsantrag

Persönliche Informationen

Um dich zu kontaktieren brauchen wir einige Informationen von dir:

Beschäftigungsdaten

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Nettoverdienstes, mindestens jedoch 7,- Euro. Bei ökonomischen Notlagen kann per Antrag der Beitrag gesenkt oder erlassen werden. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Die Beiträge können per Dauerauftrag, Bankeinzug oder in bar entrichtet werden.

Für EInzugsermächtigung ausfüllen:

SEPA-Lastschriftmandat

FAU-Lokalföderation München – Gläubiger-Identifikationsnummer DE68ZZZ00001485173 – Die Mandatsreferenz wird separat erteilt. Ich ermächtige die FAU München, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der FAU München auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.